Gesetzliche Grundlagen

Beizjagd im Herbst

Die Falknerei unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Grundlagen und ist wohl mit das am stärksten von den Behörden überwachte Hobby. Eine Fülle von Gesetzen bestimmt die Falknerei, im Einzelnen soll aber an dieser Stelle nicht darauf eingegangen werden. Wer Falkner werden möchte, muss im Besitz der Jägerprüfung und der Falknerprüfung sein. Das bezieht sich auf aktiv mit einem Greifvogel jagende Falkner. Hier besteht der Unterschied zum Halter eines Greifvogels.

Die Beizjagd ist an die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie die Jagd mit der Waffe gebunden, unterscheidet sich jedoch in der Form, dass die Beizjagd auch in befriedeten Bezirken erfolgen kann (Friedhöfe, Industrieanlagen, städtische Parkanlagen usw.). Überall dort darf nicht mit der Waffe gejagt werden und so sind meistens Falkner gern gesehene Jagdgäste, vor allem wenn an und in diesen Anlagen die Kaninchen überhand nehmen. Ansonsten unterscheiden sich beide Jagdarten (Waffe - Beizvogel) weniger, da, wie bereits erklärt, die sonstigen Bestimmungen übereinstimmen. Der Falkner muss ebenso auf Jagd- bzw. Schonzeiten des Wildes achten wie der Jäger.

Die Haltung der Beizvögel unterliegt weiteren Bestimmungen. Der Greif sollte so untergebracht sein, dass er in der Anlage Schutz vor Witterungseinflüssen hat, ihm eine Bademöglichkeit zur Verfügung steht und er sicher vor Raubwild ist. Um eine größtmögliche Bewegungsfreiheit zu gewährleisten werden Beizvögel an einer Flugdrahtanlage gehalten, für Greifvögel, die nicht zur Beizjagd verwendet werden, ist Volierenhaltung Pflicht. In der Flugdrahtanlage bleibt der Greifvogel durch den ständigen Umgang mit dem Falkner relativ locke.